Vorsorge

Absicherung von Existenzrisiken
Grundsätzlich gilt: Eine umfassende Grundabsicherung muss gewährleisten, dass Existenzrisiken wie Arbeitslosigkeit, Berufsunfähigkeit oder Krankheit die Altersversorgung nicht gefährden. Mindestens zwei Bausteine sind dafür unbedingt notwendig: Die Absicherung der Arbeitskraft durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung und die Altersvorsorge durch Vermögensbildung. Ob Burn-Out, Herzinfarkt oder Wirbelsäulenleiden – etwa jeder vierte Arbeitnehmer scheidet wegen Krankheit oder Unfall vorzeitig aus dem Erwerbsleben aus. „Wenn dadurch die Einnahmen plötzlich wegfallen, stehen Selbstständige schnell am Rande des Ruins, da sie im Gegensatz zu Angestellten meist nicht mal eine gesetzliche Mindestabsicherung haben. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann dies verhindern. Sie leistet nach einem Unfall, bei Krankheit oder Pflegebedürftigkeit (ab sechs Monaten) eine garantierte monatliche Rente.
Unsere Empfehlung basiert auf einer neutralen Beratung
Am Ende der Beratungskette steht eine Empfehlung die sich perfekt in ihre individuelle Situation integriert, sowie die Besprechung der nicht absolut passenden Alternativen. Als unabhängiger Versicherungsmakler sind wir nur Ihnen als unseren Auftraggeber und keinem Produktgeber verpflichtet. Sie können sich also auf eine neutrale Beratung, bei der Ihre Interessen im Vordergrund stehen, verlassen.