Unterschied zwischen Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler

Grundsätzlich sind zwei Gruppen von Vermittlern zu unterscheiden: „Versicherungsvertreter“, welche angestellt oder selbständig ein einziges Versicherungsunternehmen repräsentieren und „Versicherungsmakler“, welche vertraglich nicht an eine einzige Versicherungsgesellschaft gebunden sind, sondern im Auftrag Ihrer Kunden die gesamte Bandbreite des Marktes abdecken.

Die Unterscheidung zwischen „Versicherungsvertreter“ einerseits und „Versicherungsmakler“ andererseits ist von ganz entscheidender Bedeutung, wenn es um die juristische Zurechnung von Rechten und Pflichten des Versicherten oder der Versicherungsgesellschaft geht:

Der „Versicherungsvertreter“ ist Geschäftsbesorger der Versicherungsgesellschaft und steht damit vertragsrechtlich auf der Seite der Versicherung.

Der „Versicherungsmakler“ ist Beauftragter des Kunden und steht somit vertragsrechtlich auf dessen Seite, vertritt ausschließlich die Interessen des Kunden und ist gesetzlich verpflichtet als „treuhänderischer Sachwalter“ für den Kunden den bestmöglichen Versicherungsschutz am Markt zu besorgen. Versicherungsmakler sind nicht vertraglich an eine Versicherungsgesellschaft gebunden. Sie vermitteln Verträge zwischen Versicherungsgesellschaften und Versicherungsnehmern. Sie sind Kaufleute nach dem Handelsrecht §93 HGB.

Der "Versicherungsmakler" verwaltet in der Regel sämtliche Versicherungsverträge verschiedener Anbieter und ist somit als Fachmann erster Ansprechpartner für den Kunden in allen Versicherungsfragen und im Schadensfall.